Ihre Mitgliedschaft
Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie unsere Hilfs- und Selbsthilfevereinigung
Rheumakranker bzw. an der Bekämpfung rheumatischer Krankheiten Interessierter.
Nur mit einer entsprechenden Mitgliederzahl können wir auch etwas bewirken.
Hier einige Hinweise zur Mitgliedschaft:
- Sie erhalten einen Mitgliedsausweis
- Auf Wunsch bekommen Sie ein Exemplar der Satzung
- Alle zwei Monate erhalten Sie die Verbandszeitschrift "mobil"
- Sie können beim Landesverband diagnosespezifisches oder anderes Infomaterial anfordern bzw. sich telefonisch Rat holen
- Zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrags:
- Bei Einzugsermächtigung: Sie haben Ihre Bankverbindung auf der Mitgliedserklärung angegeben, es erfolgt in den nächsten Wochen
automatisch ein Lasteinzug Ihres Jahresbeitrags von Ihrem Konto bzw. zum 28. Februar des laufenden Jahres - Überweisen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag selbst (gilt auch für Dauerauftrag) wird auf Grund des höheren Verwaltungsaufwandes und damit höhere Kosten eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € fällig. Diese überweisen Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens und der Mitgliedsnummer.
- Der Jahresbeitrag muß in folgen der Höhe auf das unten stehende Konto, des jeweiligen Jahres zum 28.02. oder 4 Wochen nach erklärter Mitgliedschaft, überwiesen werden.
- a) Mitglied 30,- EUR 18,- EUR* : bei Eintritt nach dem 30. Juni des Eintrittsjahres
- b) ermäßigt: 18,- EUR: Empfänger von Arbeitslosengeld II (nach SGB II) o. Sozialgeld (nach SGB II), Empfänger von Sozialhilfe (gemäß SGB XII), Auszubildende/r (Azubi), Schüler, Studenten (Bafögbezieher) - jeweils Kopie eines Nachweises an den Landesverband erforderlich
- c) Familienmitglied: 18,- EUR*: Vorraussetzung: 1 volljähr. Person im Haushalt ist schon Mitglied (Name:_______________)
- d) Doppelmitglied: 18,- EUR*: in einer der folgenden Vereinigungen: Dt. Vereinigung Morbus Bechterew e.V., Lupus Erythematodes Selbsthilfegem. e.V., Selbsthilfev. Sklerodermie in Deutschld. e.V., Psoriasis Bundesverband e.V.
- Förderndes Mitglied: selbst festgelegter erhöhter Jahresbeitrag
- Der Jahresmindestbeitrag beträgt somit 18,- €. Liegen zusätzliche Ermäßigungsgründe gleichzeitig vor, siehe b, c und d, dann werden 9,- EUR gewährt
- Bei Einzugsermächtigung: Sie haben Ihre Bankverbindung auf der Mitgliedserklärung angegeben, es erfolgt in den nächsten Wochen
Kontoverbindung:
Saalesparkasse Halle
IBAN: DE85 8005 3762 0366 0051 19
BIC: NOLADE21HAL
Überweisen Sie bitte den Jahresbeitrag demnächst bzw. immer zum 28. Februar des laufenden Jahres.
Bitte verwenden Sie für Ihre Überweisung nicht die in den "mobil" beiliegenden Überweisungsträger für eine Spende an den Bundesverband (bei der Ärztebank).
Eine örtliche Arbeitsgemeinschaft bzw. Selbsthilfegruppe (SHG) unseres Landesverbandes wird sich an Sie wenden bzw. Sie können dort nachfragen - die Tel.-Nr. bekommen Sie über uns. Über Veranstaltungen des Landesverbandes bzw. der Arbeitsgemeinschaft/SHG erhalten Sie mehr oder weniger regelmäßig schriftlich oder telefonisch Informationen. Die Mitgliedschaft in der Rheuma-Liga ist eine Jahres-Mitgliedschaft mit dem 01.01. beginnend. Eine Beendigung der Teilnahmemöglichkeit am Funktionstraining bedeutet nicht die Beendigung der Mitgliedschaft in der Rheuma-Liga, dazu ist eine schriftliche Kündigung an den Landesverband erforderlich. Sollten Sie irgendwann Ihre Mitgliedschaft wieder kündigen wollen, muss das - entsprechend der Satzung - bis zum 30.9. schriftlich erfolgen. Die Mitgliedschaft ist dann zum 31.12. beendet. Kündigungen die nach dem 30.9. eingehen, werden erst zum 31.12. des Folgejahres berücksichtigt.
Mit den besten Wünschen für Ihr gesundheitliches Befinden und in der Erwartung eines guten Miteinanders.
Mitgliedserklärung
Die Mitgliedserklärung können Sie durch Klicken auf den unten stehenden Link öffnen und ausfüllen:
SEPA-Mandat (bei Änderung der Bankverbindung)